Allgemeine Geschäftsbedingungen der KCS Medical GmbH – Direktvermittlung
1.0. Gegenstand / Vertragsdurchführung
1.1. Diese AGB gelten für den Bereich der Direktvermittlung von qualifizierten Arbeitskräften durch KCS Medical GmbH. Abweichende AGB unserer Kunden gelten nur, sofern hierüber schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen wurden. Nachträgliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.2. KCS Medical GmbH stellt aufgrund des vom Kunden schriftlich bestätigten Anforderungsprofils nach Auftragserteilung sorgfältig ausgewählte, entsprechend qualifizierte Kandidaten vor. Die Auftragserteilung kann per Textform auch elektronisch (per Email) erfolgen. KCS Medical GmbH stellt dem Kunden Kandidaten anhand anonymisierter Dossiers vor. Diese Dossiers gelten als Angebot. Angebote der KCS Medical GmbH sind freibleibend, sofern darin keine Bindungsfrist enthalten ist. Sobald der Kunde persönlichen Kontakt zum Kandidaten aufnimmt oder personifizierte Dossiers/Bewerbungsunterlagen des Kandidaten anfordert und erhält, gelten in jedem Fall die vorliegenden AGB bzw. die schriftlichen Angebotsbedingungen von KCS Medical GmbH als vom Kunden akzeptiert.
2.0. Haftung / Aufrechnung / Zurückhaltung / Minderung
2.1. KCS Medical GmbH haftet nicht für unrichtige Angaben des Kandidaten in seinen Bewerbungsunterlagen. KCS Medical GmbH ist bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen die eingereichten Unterlagen zu prüfen und gegebenenfalls weitere Auskünfte einzuholen, soweit dies unter Einsatz vernünftiger Mittel machbar ist.
2.2. Die Parteien sind zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung von Forderungen nur berechtigt, wenn die Ansprüche schriftlich bestätigt oder rechtskräftig anerkannt sind.
3.0. Honorare / Preise
3.1. Alle Honorare und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach Rechnungslegung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.2. Das Honorar beträgt grundsätzlich 20 Prozent bei einem Bruttojahresgehalt bis 50.000 Euro, ab 50.001 Euro Bruttojahresgehalt beträgt es 25 Prozent. Mindestens jedoch 5.000,00 Euro. Es setzt sich aus 12 Monatsgehältern, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, garantiertem Jahresbonus und sonstigen vertraglich garantierten Leistungen zusammen. Abweichende Regelungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Bei einer vorangegangenen Arbeitnehmerüberlassung beträgt das Vermittlungshonorar Zweifache des Monatsbruttogehaltes, plus Steuern und Zusätze.
3.3. Das Honorar gilt als verdient, wenn der Kandidat mit dem Kunden eine vertragliche Vereinbarung schließt. Diese vertragliche Vereinbarung kann ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis sein, eine geringfügige Anstellung, eine freiberufliche Tätigkeit, ein Werkvertrag o.ä. Die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit ist für eine erfolgreiche Vermittlung nicht erforderlich. Gleiches gilt für eine Anstellung bei einem mit dem Kunden wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
3.4. Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von sechs Monaten, nachdem KCS Medical GmbH ihn erstmals dem Kunden per Dossier vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag, ein sonstiges Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis oder ein freies Mitarbeiterverhältnis mit dem Kunden bzw. einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen eingeht.
4.0. Gegenseitige Pflichten
4.1. Der Kunde wird nur nach vorheriger persönlicher Absprache mit KCS Medical GmbH Kontakt mit dem
Kandidaten aufnehmen. Sämtliches durch die KCS Medical GmbH überlassenes Daten- und Informationsmaterial sowie sonstige Angaben werden vom Kunden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Vermittlungstätigkeit für die Besetzung der vakanten Position.
4.2. Es ist sowohl dem Kunden als auch der KCS Medical GmbH untersagt, gegenseitig zur Verfügung gestellte Daten an Dritte weiterzuleiten.
4.3. Dem Kunden wird nach dem Zustandekommen eines Vertrages, bzw. einer Vereinbarung mit dem von KCS Medical GmbH vermittelten Kandidaten, dies durch Vorlage einer Kopie, aus der der Vertragsabschluss und die finanzielle Vereinbarung ersichtlich wird, belegen.
4.4. Das Recht, unabhängig von den Bemühungen der KCS Medical GmbH, weitere Maßnahmen der Personalgewinnung durchzuführen, bleibt dem Kunden unbenommen.
5.0. Aufwandsersatz der Kandidaten
5.1. Anfallende Reisespesen der Kandidaten bei persönlichen Vorstellungen beim Kunden werden direkt von diesem erstattet.
6.0. Geheimhaltung
Der AG verpflichtet sich, weder allgemein noch einem Dritten gegenüber irgendwelche vom PDL übermittelten Daten, insbesondere Preise, Kenntnisse oder Erfahrungen („INFORMATIONEN “) schriftlich, mündlich oder auf anderem Weg weiterzugeben. Die besagte Verpflichtung gilt nicht für INFORMATIONEN, die nachweislich allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt allgemein bekannt werden, ohne die vorliegende Verpflichtung zu brechen oder die dem AG nachweislich vor Erhalt der INFORMATIONEN oder zu einem späteren Zeitpunkt bereits bekannt waren, ohne gegen die vorliegende Vereinbarung zu verstoßen. Alle Rechte (einschließlich gewerblicher Schutz- und Urheberrechte) bezüglich bekannt gegebener INFORMATIONEN bleiben vorbehalten. Die Bekanntgabe ermächtigt den AG nicht, die INFORMATIONEN für andere Zwecke als die vereinbarten zu nutzen.
7.0. Datenschutz
Der AG und der PDL werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei und ihrer Mitarbeiter und insbesondere der Zeitarbeitnehmer nur erheben, verarbeiten und nutzen, wenn und soweit dies im Rahmen dieses Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmunen erforderlich ist. Eine darüber hinaus gehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten nehmen der AG und der PDL nur beim Vorliegen einer Einwilligung des Betroffenen vor.
Der AG und der PDL beachten in der jeweils gültigen Fassung das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutzgesetze der Länder, soweit räumlich anwendbar. Ferner verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung. Der AG wird darauf hingewiesen, dass die Leiharbeitnehmer im Verhältnis zu ihm gemäß § 26 Abs. 8 Nr. 1 BDSG Beschäftigte im Sinne des BDSG sind.
8.0. Hinweisgebersystem
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten – wie z.B. den Verdacht auf strafbare Handlungen wie Korruption, Geldwäsche, Diebstahl oder sexuelle Belästigung - in unserem Unternehmen an das von uns eingerichtete Hinweisgebersystem zu melden. Das ist wahlweise völlig anonym oder auch mit Nennung Ihres Namens und Ihrer Mailadresse möglich. Sie erreichen unser Hinweisgebersystem unter https://kcs-medical.vispato.com/.
Beim Aufruf dieser Seite erhalten vor der Abgabe eines Hinweises noch Informationen, wie das Hinweisgebersystem Sie schützt und wie Sie sich selbst schützen können, wenn Sie Ihre Anonymität sicherstellen wollen. Anbieter des Hinweisgebersystems ist die Vispato GmbH, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf (nachfolgend Vispato). Die Datenschutzerklärung von Vispato finden Sie hier: https://www.vispato.com/de/datenschutz/ Der Einsatz des Hinweisgebersystems erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO (EU-Richtlinie 2019/1937, Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG).
9.0. Schlussbestimmung
9.1. Sollte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Regelung getroffen sein, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Verwaltungssitz der KCS Medical GmbH in Hamburg. Sollte nichts anderes schriftlich geregelt sein, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als gelesen und akzeptiert.
KCS Medical GmbH - Stand Februar 2025